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Smart Meter – Funkende Wasser- und Stromzähler

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Aktuell läuft eine Klage vor dem Amtsgericht Frankfurt gegen die wöchtentlich Übertragung der Messwerte von Heizung- und Wasserverbrauch mittels Smart Meter. Die Daten geben Aufschluß über die Lebensgewohnheiten der Bewohner, zum Beispiel, ob und wieviel Besuch sie empfangen, usw. Dieses Urteil kann weitreichende Konsequenzen haben.

Artikel in der Frankfurter Rundschau

Aber nicht nur aus datenschutzrechlichen Gründen sind Smart Meter ein Problem. Lesen Sie hier warum, und was man dagegen tun kann.

Digitale Zähler werden Pfllicht

Im Juni 2016 hat der Bundestag das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende verabschiedet. Demnach müssen bis spätestens 2032 alle mechanischen Stromzähler durch digitale Modelle ersetzt werden. In privaten Haushalten müssen diese nicht mit Funk ablesbar sein, in der Praxis werden jedoch meist Zähler installiert, die die Verbrauchsdaten per Funk an die jeweiligen Anbieter übermitteln.

Smart Meter zeigen auf einem Bildschirm die Kurve des jeweiligen Stromverbrauchs an und können diese Daten an den Stromanbieter übermitteln. Damit sollen Verbraucher animiert werden ihren Verbrauch zu überwachen, generell Strom zu sparen und stromintensive Aktivitäten auf preislich günstiger Zeiten zu verlagern. Gleichzeitig soll das System den Netzbetreibern helfen ihr Netz besser auszulasten und Lastspitzen zu planen.

Kosten sparen mit dem Smart Meter?

Der Haken an der Sache: bisher gibt es kaum Tarife, die nennenswerte preisliche Unterschiede bezüglich der Tageszeit anbieten und letztendlich ist außerdem das Einsparpotential äußerst gering. Bei einem Verbrauch von bis zu 6000 Kilowattstunden, was einem Haushalt von mindestens 4 Personen entspricht, beläuft sich die Einsparung auf voraussichtlich 39 Euro im Jahr. Die Kosten für den Betrieb und Einbau des digitalen Zählers, den die Versorger auf den Kunden umlegen schätzt man dagegen auf knapp 90 Euro im Jahr – für den Verbraucher also eindeutig ein Minusgeschäft.

Das Geschäft mit unseren Daten

Die Fernübertragung unseres Stromverbrauchs, in naher Zukunft wahrscheinlich auch unseres Wasser- und Energieverbrauchs ist ein tiefgreifender Eingriff in unsere Privatsphäre und die Unverletzlichkeit der Wohnung.

Mit diesen Daten können An- und Abwesenheit, Besucher, Gerätenutzung und Lebensgewohnheiten der Bewohner verfolgt werden. Außerdem ist geplant, diese Daten zur weiteren Nutzung an Dritte zu verkaufen, welche die Informationen dann nutzen können um Produkte und Dienstleistungen zu vermarkten.

Wie arbeiten digitale Zähler?

Die Datenübertragung eines mit Kommunikationsmodul ausgestatteten digitalen Zählers kann über verschiedene Wege erfolgen:

Per Netzwerkkabel (LAN) – Hier werden die Daten per Kabel vom Zähler zum Router und ins Internet übertragen. Per Mobilfunk (meist GSM) – Hier werden die Daten per Funk über einen eingebauten Sender ins Netz übertragen. Per PLC (DLAN) – Hier erfolgt die Funkübertragung über das Stromnetz des Hauses oder der Wohnung.

Wie stark und wie oft die funkgestützten Systeme senden ist sehr unterschiedlich. Die Spanne reicht vom 10 Sekunden Takt über alle 15 Minuten bis hin zu zweimal pro Monat oder alle 4 Minuten während einer Zeitspanne von zwei Wochen pro Jahr. Dies gilt genauso für Wasser- und Gaszähler oder Verbrauchszähler an Heizkörpern.

Was kann man tun?

Als Eigentümer kann man den Messtellenbertreiber, der die Zähler einbaut und betreibt frei wählen und man ist nicht verpflichtet, die Nutzung von Funk- oder PLC-basierten Zählern zuzulassen. Dies ist unabhängig davon, wer der Netzbetreiber oder Stromlieferant ist.

Als Mieter hat man allerdings schlechte Karten. Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs von 2011 kann hier der Vermieter entscheiden, welches System er wählt und man hat im Prinzip kein Mitspracherecht.

Sofern man die Möglichkeit hat als Eigentümer selbst zu entscheiden, sollte man funkgestützte Systeme möglichst vermeiden. Am besten man trifft mit dem Messstellenbertreiber eine schriftliche Vereinbarung über eine funkfreie Datenübertragung mit LAN-Kabel. Außerdem sollte man darauf achten, dass eventuell standardmäßig integrierte und aktivierte Sender im Zähler vollständig deaktiviert werden.

Als Mieter sollte man sich darüber informieren, was der Vermieter vorhat und ihm gegebenenfalls die entsprechenden Informationen aus diesem Buch oder anderer geeigneter Quelle zukommen lassen. Sehr gute weiterführende Informationen hierzu gibt es auch bei Diagnose Funk e.V.: https://www.diagnose-funk.org/ratgeber/elektrosmog-im-alltag/elektromagnetische-strahlung/dauerfunkende-verbrauchszaehler-smart-meter.

Sind schon digitale Zähler installiert, sollte man sich über das Funkverhalten des entsprechenden Systems beim Hersteller informieren. Reichen diese Informationen nicht aus um Klarheit über die Belastung zu gewinnen, kann man einen Baubiologen beauftragen und messen lassen.

Widerspruch gegen Funkzähler einlegen

Dauerfunkende Wasserzähler, die häufiger Daten senden, als für die Abrechnung nötig sind laut Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder verfassungswidrig. Deshalb können Sie vom Verbraucher abgelehnt werden. Bei Diagnose Funk gibt es ein Musteranschreiben, das man verwenden kann , um Widerspruch gegen einen solchen Zähler einzulegen.

Dieser Text ist ein Auszug aus unserem Buch „Tips und Tricks im Umgang mit Handy, Schnurlostelefon, WLAN und Co.“. Wir informieren hier ganz konkret, praktisch und laienverständlich über den sinnvollen Umgang mit allen funkenden Geräten und Anwendungen. Es ist als E-Book und Druckausgabe erhältlich. Mehr Infos hier >>

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